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EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft

EU Taxonomie

26.8.2021 Mit der Taxonomie soll die ökologische Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten mit einheitlichen Maßstäben transparent und verlässlich bewertet werden.

EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft

Liebe Leserin, lieber Leser,

Politik und Gesetzgeber in der EU kommen gerade richtig in Fahrt: Immer mehr Verordnungen und Gesetze zu Nachhaltigkeitsthemen wurden verabschiedet oder sind in Arbeit, wie die EU-Taxonomie Verordnung.

Mein erster Eindruck war, dass diese neue Verordnung nur die Finanzwirtschaft betreffen würde. Doch auch Unternehmen aus der Realwirtschaft werden davon erfasst. Und durch die von der EU geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden sich zusätzlich sehr viele mittelständische Betriebe/KMU mit der Taxonomie auseinandersetzen müssen. (voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2025),

Die in 2020 in Kraft getretene Taxonomie Verordnung der EU (1) ist ein Klassifizierungssystem, mit dem Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einheitlich bewertet werden. Hintergrund: Die EU verfolgt im Rahmen des Green Deal das Ziel, ein nachhaltiges Finanzwesen zu schaffen und mittels Taxonomie Fi­nanz­ströme in umweltschonende Ak­ti­vitäten zu len­ken, um 2050 klimaneutral zu werden.

An der EU-Taxonomie wird noch weiter kräftig gearbeitet.  Weitere Inhalte folgen. Das Thema ist komplex und viele Fragen sind offen. Mein Blogbeitrag kann daher nur einen ersten Einblick geben, welche Unternehmen von der EU-Taxonomie voraussichtlich betroffen sein werden und was auf sie zukommen wird.

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EU will die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschärfen

EU Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

29.06.2021/Aktualisierung 23.9.22

EU will die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschärfen

Liebe Leserin, lieber Leser,

das war eine Knaller-Nachricht mit großer Tragweite, die vielen Unternehmen wahrscheinlich noch nicht bekannt sein dürfte: Die EU plant gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), dass viel mehr Unternehmen als bisher Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, beginnend ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 (ursprünglich sollte bereits in 2024 für das Jahr 2023 berichtet werden).

Dies sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Merkmale erfüllen

  • mehr als 250 Mitarbeitende (im Jahresdurchschnitt)
  • 40 Mio. Euro Nettoumsatz
  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme

sowie alle an der Börse gelisteten Unternehmen (außer Kleinstbetriebe). Der EU-Vorschlag muss allerdings noch diverse Instanzen durchlaufen.

Bislang unterliegen in Deutschland nach dem CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) nur wenige große und kapitalmarktnahe Unternehmen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Das soll sich laut EU-Vorschlag gravierend ändern. Auch die Berichtsinhalte sollen erweitert werden.

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