EU-Taxonomie betrifft auch Unternehmen der Realwirtschaft
Liebe Leserin, lieber Leser,
Politik und Gesetzgeber in der EU kommen gerade richtig in Fahrt: Immer mehr Verordnungen und Gesetze zu Nachhaltigkeitsthemen wurden verabschiedet oder sind in Arbeit, wie die EU-Taxonomie Verordnung.
Mein erster Eindruck war, dass diese neue Verordnung nur die Finanzwirtschaft betreffen würde. Doch auch Unternehmen aus der Realwirtschaft werden davon erfasst. Und durch die von der EU geplante Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden sich zusätzlich sehr viele mittelständische Betriebe/KMU mit der Taxonomie auseinandersetzen müssen. (voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2025),
Die in 2020 in Kraft getretene Taxonomie Verordnung der EU (1) ist ein Klassifizierungssystem, mit dem Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einheitlich bewertet werden. Hintergrund: Die EU verfolgt im Rahmen des Green Deal das Ziel, ein nachhaltiges Finanzwesen zu schaffen und mittels Taxonomie Finanzströme in umweltschonende Aktivitäten zu lenken, um 2050 klimaneutral zu werden.
An der EU-Taxonomie wird noch weiter kräftig gearbeitet. Weitere Inhalte folgen. Das Thema ist komplex und viele Fragen sind offen. Mein Blogbeitrag kann daher nur einen ersten Einblick geben, welche Unternehmen von der EU-Taxonomie voraussichtlich betroffen sein werden und was auf sie zukommen wird.